Eltern ABC
A
Absenzen
Von Schülerinnen und Schüler
Die Eltern sind für den regelmässigen Schulbesuch ihrer Kinder verantwortlich und haben jede Absenz vom Unterricht (auch von fakultativen Lektionen) bei den entsprechenden Lehrkräften via Connect-App zu entschuldigen.
Von Lehrpersonen
Der Unterricht fällt nach Möglichkeit nicht aus. Falls Absenzen unumgänglich sind, gilt folgende Regelung: Bei Absenzen der Lehrperson übernimmt eine Vikarin oder ein Vikar die Klasse. Der Unterricht findet nach Stundenplan statt. Falls dies kurzfristig nicht möglich ist, werden die Kinder auf andere Klassen verteilt. Ausnahme: An den gemeinsamen Weiterbildungstagen der gesamten Lehrerschaft fällt der Unterricht aus organisatorischen Gründen aus.
Siehe auch Dispensation vom Unterricht.
Die Eltern sind für den regelmässigen Schulbesuch ihrer Kinder verantwortlich und haben jede Absenz vom Unterricht (auch von fakultativen Lektionen) bei den entsprechenden Lehrkräften via Connect-App zu entschuldigen.
Von Lehrpersonen
Der Unterricht fällt nach Möglichkeit nicht aus. Falls Absenzen unumgänglich sind, gilt folgende Regelung: Bei Absenzen der Lehrperson übernimmt eine Vikarin oder ein Vikar die Klasse. Der Unterricht findet nach Stundenplan statt. Falls dies kurzfristig nicht möglich ist, werden die Kinder auf andere Klassen verteilt. Ausnahme: An den gemeinsamen Weiterbildungstagen der gesamten Lehrerschaft fällt der Unterricht aus organisatorischen Gründen aus.
Siehe auch Dispensation vom Unterricht.
Ä
Ärztliche Vorsorgeuntersuchung
Vor Kindergarteneintritt und in der Mittelstufe (5. Klasse) sind gemäss gesetzlichen Vorgaben das Hör- und Sehvermögen, das Gewicht und die Grösse des Kindes zu kontrollieren. Geprüft wird ausserdem der Impfstatus.
Die Vorsorgeuntersuchung können Sie bei ihrem Kinder- oder Hausarzt oder beim Schularzt durchführen und von ihm bestätigen lassen. Die Eltern werden vorgängig durch die Schulverwaltung angeschrieben und über den genauen Ablauf informiert.
Kinder, bei denen uns die Durchführung der Vorsorgeuntersuchung nicht bis Ende April bestätigt wird, werden in die Praxis des Schularztes aufgeboten
Die Vorsorgeuntersuchung können Sie bei ihrem Kinder- oder Hausarzt oder beim Schularzt durchführen und von ihm bestätigen lassen. Die Eltern werden vorgängig durch die Schulverwaltung angeschrieben und über den genauen Ablauf informiert.
Kinder, bei denen uns die Durchführung der Vorsorgeuntersuchung nicht bis Ende April bestätigt wird, werden in die Praxis des Schularztes aufgeboten
B
Begabungsförderung
Die Primarschule Hochfelden setzt sich für die Förderung individueller Begabungen ein und schafft entsprechende Angebote. Die Klasse ist das wichtigste schulische Lernumfeld. Durch Differenzierung und Individualisierung werden die unterschiedlichen Leistungsniveaus und Begabungen innerhalb der Klasse berücksichtigt und gefördert (=Begabungsförderung). Darüber hinaus können bei Kindern mit ausgeprägter Begabung auch sonderschulische Massnahmen getroffen werden (=Begabtenförderung ).
Link
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D
Dispensation vom Unterricht
Für voraussehbare Schulabsenzen ist bei der Schulleitung rechtzeitig und begründet um Dispensation nachzusuchen. Die Schulleitung dispensiert Schülerinnen und Schüler aus zureichenden Gründen vom Unterrichtsbesuch, z. B.
- für aussergewöhnliche Anlässe im persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler, auch für solche religiöser und konfessioneller Art
- für die Vorbereitung und aktive Teilnahme an bedeutenden kulturellen und sportlichen Anlässen
Liegt kein Dispensationsgrund vor, können Jokertage bei der Lehrperson bezogen werden.
Nicht voraussehbare Schulabsenzen, wie Krankheit, Unfall, sind möglichst vor dem Unterricht der Lehrperson mitzuteilen.
Reglement Dispensationen.pdf
- für aussergewöhnliche Anlässe im persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler, auch für solche religiöser und konfessioneller Art
- für die Vorbereitung und aktive Teilnahme an bedeutenden kulturellen und sportlichen Anlässen
Liegt kein Dispensationsgrund vor, können Jokertage bei der Lehrperson bezogen werden.
Nicht voraussehbare Schulabsenzen, wie Krankheit, Unfall, sind möglichst vor dem Unterricht der Lehrperson mitzuteilen.
Reglement Dispensationen.pdf
F
Fundgegenstände
Liegengebliebene Gegenstände werden in.............. aufbewahrt. Wertgegenstände können bei der Schulverwaltung bezogen werden.
Jeweils vor den Sport- und Sommerferien werden sämtliche Fundgegenstände ausgelegt. Was bis dann nicht abgeholt worden ist, wird gespendet bzw. entsorgt.
Für Verlust und Beschädigung von persönlichen Gegenständen (Kleider, Brille, Velo) haftet die Schule nicht.
Jeweils vor den Sport- und Sommerferien werden sämtliche Fundgegenstände ausgelegt. Was bis dann nicht abgeholt worden ist, wird gespendet bzw. entsorgt.
Für Verlust und Beschädigung von persönlichen Gegenständen (Kleider, Brille, Velo) haftet die Schule nicht.
G
Generationen im Klassenzimmer
Im Rahmen des Projekts "Generationen im Klassenzimmer" von der Pro Senectute sind an manchen Klassen Seniorinnen und Senioren als freiwillige Klassenhilfen tätig. Sie unterstützen die ihnen zugeteilte Klassenlehrperson während zwei bis vier Lektionen pro Woche. Ihr Engagement bereichert den Unterricht und fördert das Verständnis zwischen den Generationen.
J
Jokertage
Beachten Sie bitte folgende Bestimmungen zum Bezug von Jokertagen:
- Pro Schuljahr stehen zwei Jokertage zur Verfügung. Diese dürfen innerhalb der Schulstufe (Kindergarten, Unterstufe, Mittelstufe) einzeln eingesetzt oder beliebig zusammengezogen werden. Für die Kindergartenstufe werden so insgesamt 4 Jokertage angerechnet, für die Unterstufe und Mittelstufe sind dies total je 6 Tage.
- Nicht genutzte Jokertage können nicht in die nächste Schulstufe übertragen werden und verfallen.
- Ein halber Schultag (z.B. Mittwoch) gilt als ganzer Jokertag.
- Der Bezug von Jokertagen kann bei folgenden besonderen Schulanlässen verweigert werden: Sporttag, Schulreise, Klassenlager, Besuchstage, Projekttage sowie am ersten Schultag nach dem Übertritt in eine neue Klasse (1. Kiga/1. Kl./4. Kl.) und am letzten Schultag vor dem Übertritt in eine neue Klasse (2. Kiga/3. Kl./6. Kl.)
- Der versäumte Schulstoff ist nachzuarbeiten. Prüfungen werden nachgeholt.
- Die Eltern informieren auch alle anderen betroffenen Personen, wie z.B. die SchulbusfahrerInnen, die TherapeutInnen, die Leitung schulergänzende Betreuung usw.
- Zusätzliche Dispensationen werden nur noch zurückhaltend und nur mit eindeutigem Grund bewilligt.
Reglement Jokertage.pdf
- Pro Schuljahr stehen zwei Jokertage zur Verfügung. Diese dürfen innerhalb der Schulstufe (Kindergarten, Unterstufe, Mittelstufe) einzeln eingesetzt oder beliebig zusammengezogen werden. Für die Kindergartenstufe werden so insgesamt 4 Jokertage angerechnet, für die Unterstufe und Mittelstufe sind dies total je 6 Tage.
- Nicht genutzte Jokertage können nicht in die nächste Schulstufe übertragen werden und verfallen.
- Ein halber Schultag (z.B. Mittwoch) gilt als ganzer Jokertag.
- Der Bezug von Jokertagen kann bei folgenden besonderen Schulanlässen verweigert werden: Sporttag, Schulreise, Klassenlager, Besuchstage, Projekttage sowie am ersten Schultag nach dem Übertritt in eine neue Klasse (1. Kiga/1. Kl./4. Kl.) und am letzten Schultag vor dem Übertritt in eine neue Klasse (2. Kiga/3. Kl./6. Kl.)
- Der versäumte Schulstoff ist nachzuarbeiten. Prüfungen werden nachgeholt.
- Die Eltern informieren auch alle anderen betroffenen Personen, wie z.B. die SchulbusfahrerInnen, die TherapeutInnen, die Leitung schulergänzende Betreuung usw.
- Zusätzliche Dispensationen werden nur noch zurückhaltend und nur mit eindeutigem Grund bewilligt.
Reglement Jokertage.pdf
K
Kantonsschule
Schülerinnen und Schüler mit hohem Leistungsniveau können die Aufnahmeprüfung ins Langzeitgymnasium ablegen. Die entsprechende Anmeldung ist Sache der Eltern. Die Schule bietet bei entsprechender Eignung einen Gymivorbereitungskurs an. Der Anmeldetermin ist anfangs Februar, die Aufnahmeprüfung findet nach den Sportferien statt. Die genauen Daten erfahren Sie direkt bei der Kantonsschule Zürcher Unterland KZU oder unter www.zentraleaufnahmepruefung.ch.
Kindergarten
Mit dem Start in den Kindergarten beginnt für ein Kind ein neuer Lebensabschnitt. Jedoch entwickeln sich Kinder sehr unterschiedlich und nicht in allen Bereichen gleich schnell. In den Kindergarten eingeschult werden Kinder, die bis zum 31. Juli 4 Jahre alt sind.
Jeweils im November, bevor Ihr Kind in den Kindergarten kommt, erhalten Sie per Post die Einladung zum einem Informationsabend. Dieser findet im Februar (siehe Datum in der Agenda) statt. An diesem Abend bekommen Sie einen Einblick in den Kindergartenalltag und haben die Möglichkeit offene Fragen zu klären.
Im April werden die Zuteilungen zu einem der Kindergärten in Hochfelden sowie die Einladung für Ihr Kind für einen Besuchsmorgen im Kindergarten verschickt.
Im Juni darf ihr Kind an einem Besuchsmorgen oder -nachmittag, im zukünftigen Kindergarten, bereits das erste Mal Kindergartenluft schnuppern.
Auf Antrag der Eltern bei der Schulbehörde kann eine Rückstellung für den Kindergarteneintritt geprüft werden. Zur Beurteilung der Schulfähigkeit werden Lehrpersonen, schulische Heilpädagogen, Eltern beigezogen, ebenfalls vorliegen muss ein Bericht des Kinderarztes oder eines ihr Kind betreuenden Arztes. Ein solcher Antrag muss schriftlich bis spätestens Ende März erfolgen. Der endgültige Entscheid liegt bei der Schulbehörde. Bitte nehmen Sie, bei der Absicht eines solchen Gesuches, vorgängig mit uns Kontakt auf.
Formular
Jeweils im November, bevor Ihr Kind in den Kindergarten kommt, erhalten Sie per Post die Einladung zum einem Informationsabend. Dieser findet im Februar (siehe Datum in der Agenda) statt. An diesem Abend bekommen Sie einen Einblick in den Kindergartenalltag und haben die Möglichkeit offene Fragen zu klären.
Im April werden die Zuteilungen zu einem der Kindergärten in Hochfelden sowie die Einladung für Ihr Kind für einen Besuchsmorgen im Kindergarten verschickt.
Im Juni darf ihr Kind an einem Besuchsmorgen oder -nachmittag, im zukünftigen Kindergarten, bereits das erste Mal Kindergartenluft schnuppern.
Auf Antrag der Eltern bei der Schulbehörde kann eine Rückstellung für den Kindergarteneintritt geprüft werden. Zur Beurteilung der Schulfähigkeit werden Lehrpersonen, schulische Heilpädagogen, Eltern beigezogen, ebenfalls vorliegen muss ein Bericht des Kinderarztes oder eines ihr Kind betreuenden Arztes. Ein solcher Antrag muss schriftlich bis spätestens Ende März erfolgen. Der endgültige Entscheid liegt bei der Schulbehörde. Bitte nehmen Sie, bei der Absicht eines solchen Gesuches, vorgängig mit uns Kontakt auf.
Formular
Klassenassistenzen
Die Primarschule Hochfelden hat Klassenassistenzen und Praktikanten im Einsatz.
Klassenlager
Ab der Mittelstufe sind Klassenlager möglich, die in der Regel 5 - 6 Tage dauern. Im Mittelpunkt steht das Gemeinschaftserlebnis. Es können auch Inhalte, wie Gestalten, Sport, Theater und Kultur, Sprachen, Natur, Mensch und Gesellschaft thematisiert werden.Die Eltern bezahlen einen angemessenen Verpflegungsbeitrag. Schülerinnen und Schüler, die nicht teilnehmen, besuchen den Unterricht in einer anderen Klasse.
Kontakt
Eltern - Lehrperson
Die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule ist sehr wichtig. Wir möchten Eltern ermutigen, den Kontakt zu den Lehrkräften zu suchen, insbesondere bei Unklarheiten und Fragen, aber auch bei familiären Veränderungen und Belastungen. Natürlich freuen wir uns auch über positive Feedbacks. Wenden Sie sich immer zuerst an die entsprechende Lehrperson. Gelangen Sie erst an die Schulleitung, wenn das Gespräch mit der Lehrperson unbefriedigend verläuft. Für eine optimale Förderung der Kinder sind das Interesse und die Unterstützung der Eltern wichtige Voraussetzungen.
Elterngespräche
Die Eltern werden regelmässig über das Verhalten und die Leistungen ihrer Kinder orientiert. Sie informieren ihrerseits die Lehrpersonen oder die Schulleitung über das Verhalten ihrer Kinder und über Ereignisse in deren Umfeld, soweit dies für die Schule von Bedeutung ist. Wenn die Eltern ein zusätzliches Gespräch wünschen, können sie mit der Lehrperson einen Termin vereinbaren. Die Lehrpersonen sind verpflichtet, die Informationen vertraulich zu behandeln.
Elternabend / Elternanlässe
Jährlich findet in jeder Klasse ein Elternabend statt. Wir erwarten, dass die Eltern daran teilnehmen.
Schulbesuche
An der Schule Hochfelden finden offizielle Schulbesuchstage statt. Die Eltern sind herzlich willkommen.
Die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule ist sehr wichtig. Wir möchten Eltern ermutigen, den Kontakt zu den Lehrkräften zu suchen, insbesondere bei Unklarheiten und Fragen, aber auch bei familiären Veränderungen und Belastungen. Natürlich freuen wir uns auch über positive Feedbacks. Wenden Sie sich immer zuerst an die entsprechende Lehrperson. Gelangen Sie erst an die Schulleitung, wenn das Gespräch mit der Lehrperson unbefriedigend verläuft. Für eine optimale Förderung der Kinder sind das Interesse und die Unterstützung der Eltern wichtige Voraussetzungen.
Elterngespräche
Die Eltern werden regelmässig über das Verhalten und die Leistungen ihrer Kinder orientiert. Sie informieren ihrerseits die Lehrpersonen oder die Schulleitung über das Verhalten ihrer Kinder und über Ereignisse in deren Umfeld, soweit dies für die Schule von Bedeutung ist. Wenn die Eltern ein zusätzliches Gespräch wünschen, können sie mit der Lehrperson einen Termin vereinbaren. Die Lehrpersonen sind verpflichtet, die Informationen vertraulich zu behandeln.
Elternabend / Elternanlässe
Jährlich findet in jeder Klasse ein Elternabend statt. Wir erwarten, dass die Eltern daran teilnehmen.
Schulbesuche
An der Schule Hochfelden finden offizielle Schulbesuchstage statt. Die Eltern sind herzlich willkommen.
L
Läuse
Finden Sie in den Haaren Ihres Kindes oder eines anderen Familienangehörigen Nissen oder Läuse, orientieren Sie bitte umgehend die Klassenlehrperson. Stellt eine Klassenlehrperson einen Befall eines oder mehrerer Kinder der Klasse fest, so macht diese eine Meldung bei der Schulleitung. Die betroffenen Klassen werden via Elternbrief seitens Schulleitung über den Befall und über das weitere Vorgehen informiert.
M
Musikschule
Der Musikalische Grundkurs wird für Kinder in der 2. Klasse angeboten. Üblicherweise ist dieser im normalen Stundenplan der öffentlichen Schule integriert. Der Kurs wird von ausgebildeten Fachlehrkräften erteilt. Er bietet Gelegenheit, möglichst vielseitigen Zugang zur Musik zu finden. Hören, Konzentration, Selbstvertrauen und Rücksichtnahme werden gefördert.
Instrumentalunterricht / Kinderchor siehe unter Musikschule Zürcher Unterland oder unter untenstehendem Link.
Instrumentalunterricht / Kinderchor siehe unter Musikschule Zürcher Unterland oder unter untenstehendem Link.
P
Promotion
Grundlage für die Frage der Promotion in die nächste Klasse bildet eine Gesamtbeurteilung des Kindes. Neben den kognitiven Fähigkeiten werden auch das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten berücksichtigt. Erscheint eine Promotion als gefährdet, werden die Eltern möglichst frühzeitig benachrichtigt. Es kann eine Wiederholung der Klasse oder eine provisorische Promotion mit einer Bewährungszeit angeordnet werden. Die 6. Klasse kann nur bei aussergewöhnlichen Umständen wiederholt werden.
Bei Vorliegen ausgeprägter Begabungen kann auch eine Klasse übersprungen werden, wenn es das Wohl des Kindes erfordert.
Schullaufbahnentscheide ergehen in der Regel mit Wirkung auf den nächsten Schuljahresanfang.
Bei Vorliegen ausgeprägter Begabungen kann auch eine Klasse übersprungen werden, wenn es das Wohl des Kindes erfordert.
Schullaufbahnentscheide ergehen in der Regel mit Wirkung auf den nächsten Schuljahresanfang.
R
Rechtsmittel
Sind Betroffene mit einer Anordnung der Schulleitung bzw. mit einem Entscheid der Schulpflege nicht einverstanden, bestehen folgende Möglichkeiten:
Einsprache
Gegen Anordnungen der Schulleitung kann schriftlich Einsprache an die Gesamtschulpflege erhoben werden. In der Einsprache sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Die Einsprache ist innert 10 Tagen nach Erhalt der Anordnung einzureichen. Die Schulpflege entscheidet in der Regel innert 30 Tagen nach Eingang des Begehrens.
Rekurs
Gegen einen Entscheid der Schulpflege kann schriftlich Rekurs an den Bezirksrat erhoben werden. Im Rekurs sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Der Rekurs ist innert 30 Tagen von der Mitteilung an einzureichen. Die Einreichung eines Rekurses hat aufschiebende Wirkung für die angefochtene Massnahme. Bei einem ablehnenden Entscheid wird die rekurrierende Partei kostenpflichtig.
Einsprache
Gegen Anordnungen der Schulleitung kann schriftlich Einsprache an die Gesamtschulpflege erhoben werden. In der Einsprache sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Die Einsprache ist innert 10 Tagen nach Erhalt der Anordnung einzureichen. Die Schulpflege entscheidet in der Regel innert 30 Tagen nach Eingang des Begehrens.
Rekurs
Gegen einen Entscheid der Schulpflege kann schriftlich Rekurs an den Bezirksrat erhoben werden. Im Rekurs sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Der Rekurs ist innert 30 Tagen von der Mitteilung an einzureichen. Die Einreichung eines Rekurses hat aufschiebende Wirkung für die angefochtene Massnahme. Bei einem ablehnenden Entscheid wird die rekurrierende Partei kostenpflichtig.
S
Schulsystem
Die obligatorische Schulzeit der Volksschule beträgt 11 Jahre.
Kindergartenstufe 2 Jahre, Primarstufe 6 Jahre, Sekundarstufe (Bülach) 3 Jahre.
Anstelle der Sekundarstufe A, B oder C kann das Langzeitgymnasium an der Kantonsschule Zürcher Unterland (KZU) besucht werden.
Der Besuch von Kindergarten, Primarschule und Sekundarschule ist unentgeltlich. Im Gymnasium ist der Schulbesuch kostenlos, die Lehrmittel und Material müssen von den Schüler*innen jedoch bezahlt werden.
Auf Wunsch kann nach der Sekundarschule ein 12. Schuljahr an der Berufswahlschule in Bülach absolviert werden.
Kindergartenstufe 2 Jahre, Primarstufe 6 Jahre, Sekundarstufe (Bülach) 3 Jahre.
Anstelle der Sekundarstufe A, B oder C kann das Langzeitgymnasium an der Kantonsschule Zürcher Unterland (KZU) besucht werden.
Der Besuch von Kindergarten, Primarschule und Sekundarschule ist unentgeltlich. Im Gymnasium ist der Schulbesuch kostenlos, die Lehrmittel und Material müssen von den Schüler*innen jedoch bezahlt werden.
Auf Wunsch kann nach der Sekundarschule ein 12. Schuljahr an der Berufswahlschule in Bülach absolviert werden.
Sekundarschule
Nach der 6. Primarklasse treten die Schülerinnen und Schüler in die Sekundarschule der Kreisgemeinde Bülach über. Diese ist eine dreiteilige Sekundarschule mit den Abteilungen: Sek. A, B und C.
Es gibt keine Aufnahmeprüfung in die Sekundarschule. Die Einstufung geschieht aufgrund einer Gesamtbeurteilung durch die 6. Klassenlehrperson.
In einem ersten Gespräch mit den Eltern und der Schülerin/dem Schüler begründet die Lehrkraft ihre Empfehlung. Sind die Eltern mit der Einstufung einverstanden, geht der von den Eltern unterschriebene Zuteilungsantrag der Lehrperson an die Sekundarschulpflege Bülach. Sind die Eltern nicht einverstanden, findet ein weiteres Gespräch statt, bei dem zusätzlich eine Lehrperson der Oberstufe und die Schulleitung der Primarschule anwesend sind. Ergibt sich immer noch keine Einigung, können die Eltern eine Überprüfung durch die Sekundarschulpflege beantragen.
Die definitive Einteilung nimmt die Sekundarschulpflege vor und benachrichtigt die Eltern über die Einteilung.
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Es gibt keine Aufnahmeprüfung in die Sekundarschule. Die Einstufung geschieht aufgrund einer Gesamtbeurteilung durch die 6. Klassenlehrperson.
In einem ersten Gespräch mit den Eltern und der Schülerin/dem Schüler begründet die Lehrkraft ihre Empfehlung. Sind die Eltern mit der Einstufung einverstanden, geht der von den Eltern unterschriebene Zuteilungsantrag der Lehrperson an die Sekundarschulpflege Bülach. Sind die Eltern nicht einverstanden, findet ein weiteres Gespräch statt, bei dem zusätzlich eine Lehrperson der Oberstufe und die Schulleitung der Primarschule anwesend sind. Ergibt sich immer noch keine Einigung, können die Eltern eine Überprüfung durch die Sekundarschulpflege beantragen.
Die definitive Einteilung nimmt die Sekundarschulpflege vor und benachrichtigt die Eltern über die Einteilung.
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Skilager
DasSkilager steht den Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klasse offen. Sind noch Plätze frei, werden auch 4.-Klässler aufgenommen. Die Lagerkosten werden zur Hälfte von der Schule übernommen. In begründeten Fällen kann um eine Reduktion des Elternbeitrages nachgesucht werden. Das Lager findet jeweils in der ersten Sportferienwoche statt.
U
Umgang mit elektronischen Geräten
Smartwatches sind wie Smartphones grundsätzlich nicht erwünscht in der Schule und Betreuung, da gewisse Funktionen dieser Geräte zu datenschutzrechtlichen Problemen führen können (z.B. Abhörfunktionen oder Aufnahmen in unbeobachteten Situationen, wie beispielsweise auf der Toilette oder in den Garderoben) und deren sorgsamer Umgang Kinder im Primarschulalter oft überfordert. Wer trotzdem eine Smartwatch trägt, wird aufgefordert alle Funktionen, welche über das Ablesen der Uhrzeit hinausgehen, während der Schul- und Betreuungszeit auszuschalten.
Grundsätzlich empfehlen wir, die Smartwatches unsichtbar im Thek zu versorgen. Bei Diebstahl oder Beschädigung eines auf das Schulareal gebrachten Gerätes lehnt die Schule jegliche Haftung ab. Grundsätzlich bleiben an Schulveranstaltungen elektronische Geräte zu Hause (Schulreise, Klassenlager, Sporttag, etc.).
Grundsätzlich empfehlen wir, die Smartwatches unsichtbar im Thek zu versorgen. Bei Diebstahl oder Beschädigung eines auf das Schulareal gebrachten Gerätes lehnt die Schule jegliche Haftung ab. Grundsätzlich bleiben an Schulveranstaltungen elektronische Geräte zu Hause (Schulreise, Klassenlager, Sporttag, etc.).
Um- und Wegzug
Sie ziehen um
Bitte informieren Sie die Lehrperson sowie die Schulverwaltung so früh wie möglich über einen geplanten Umzug innerhalb der Gemeinde.
Sie ziehen weg
Füllen Sie bitte für jedes Kind eine Schülerabmeldung aus. Die Schule leitet eine allfällige Überweisung des Kindes an den neuen Wohnort in die Wege.
Formular
Unterstützungsangebote
V
Verkehrsunterricht
Im Kindergarten steht vor allem das Verhalten auf dem Schulweg im Mittelpunkt. Das korrekte Überqueren der Strasse unter Einbezug der örtlichen Verhältnisse wird geübt.
In der 2.-6. Klasse richtet sich der Inhalt mehr auf das Bewegen im Verkehrsraum als Velofahrer aus.
In der 5. Klasse erfolgt ein praktischer Ausbildungsteil mit dem Fahrrad auf öffentlichen Strassen.
Der Verkehrsunterricht wird durch den Verkehrsinstruktor der Kantonspolizei erteilt.
Z
Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung
Eine jährliche zahnärztliche Untersuchung ist obligatorisch. Die Eltern lassen diese bei einem Zahnarzt ihrer Wahl durchführen. Sie erhalten dafür einen Gutschein im Wert von CHF ...., der nebst der Untersuchung der Zähne auch zu einer Fluoridlackversiegelung der bleibenden Backenzähne und zu einer Kariesrisikobestimmung berechtigt.
Ebenso besteht einmal in der Primarschulzeit Anspruch auf Röntgenaufnahmen des Gebisses.
Anspruch auf die Gutscheine haben während der obligatorischen Schulzeit auch extern geschulte Schülerinnen und Schüler.
Beiträge an zahnärztliche Behandlungen werden nur noch an Schülerinnen und Schüler geleistet, die einen Anspruch auf Verbilligung von Krankenkassenprämien haben (20%, jedoch max. jährlich CHF 250.- für konservierende und insgesamt CHF 1000.- für kieferorthopädische Behandlungen).
Prophylaxe
Eine Schulzahnpflegehelferin instruiert die Kinder periodisch über die richtige Pflege und Gesunderhaltung von Zähnen und Zahnfleisch.
Ebenso besteht einmal in der Primarschulzeit Anspruch auf Röntgenaufnahmen des Gebisses.
Anspruch auf die Gutscheine haben während der obligatorischen Schulzeit auch extern geschulte Schülerinnen und Schüler.
Beiträge an zahnärztliche Behandlungen werden nur noch an Schülerinnen und Schüler geleistet, die einen Anspruch auf Verbilligung von Krankenkassenprämien haben (20%, jedoch max. jährlich CHF 250.- für konservierende und insgesamt CHF 1000.- für kieferorthopädische Behandlungen).
Prophylaxe
Eine Schulzahnpflegehelferin instruiert die Kinder periodisch über die richtige Pflege und Gesunderhaltung von Zähnen und Zahnfleisch.
Zeugnisse
Zweimal pro Schuljahr (Ende Januar und vor den Sommerferien) erhalten die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe ein Zeugnis. Darin werden die Leistungen des Kindes mit Noten 6-1 ausgedrückt. In den Sprachen werden das Hörverstehen, Leseverstehen sowie das Sprechen und Schreiben in Worten (sehr gut, ungenügend etc.) bewertet. In der Unterstufe werden nur Mathematik und Deutsch benotet sowie im Englisch das Hörverstehen und Sprechen bewertet.
Die Grundlage der Zeugnisnote ist immer eine differenzierte, auf Lernziele bezogene Beurteilung der Gesamtleistung. Diese beinhaltet nicht nur schriftliche Arbeiten, sondern auch Kriterien wie Interesse, Denkvermögen, Auffassungsgabe, Mitarbeit im mündlichen Unterricht, Zuverlässigkeit, Selbstständigkeit und Durchhaltevermögen.
In der 1. Klasse werden statt einer Benotung zwei Elterngespräche geführt.
Die Grundlage der Zeugnisnote ist immer eine differenzierte, auf Lernziele bezogene Beurteilung der Gesamtleistung. Diese beinhaltet nicht nur schriftliche Arbeiten, sondern auch Kriterien wie Interesse, Denkvermögen, Auffassungsgabe, Mitarbeit im mündlichen Unterricht, Zuverlässigkeit, Selbstständigkeit und Durchhaltevermögen.
In der 1. Klasse werden statt einer Benotung zwei Elterngespräche geführt.
Zuzug