Absenzen und Dispensationen
Als Grundlage dient die kantonale Direktionsverordnung der BKD. Eine Übersicht finden Sie in der nachfolgenden Gesamtübersicht.
Krankheit
Die Erziehungsberechtigten melden die Schüler:innen vor dem Unterricht über das Elternportal von Pupil ab. Abmeldungen durch die Schüler:innen werden nicht akzeptiert. Den Zugang für die App erhalten Sie vom Schulsekretariat.
Dispensation
Gemäss Volksschulgesetz und Volksschulverordnung ist die Schulleitung für Dispensationen vom Unterricht zuständig. Dispensationsgesuche sind spätestens vier Wochen im Voraus schriftlich und begründet bei der Schulleitung einzureichen.
Freie Halbtage
Die freien Halbtage (einzeln oder zusammenhängend) können direkt im Elternportal von Pupil eingetragen werden. Pro Schuljahr können maximal 5 schulfreie Halbtage ohne Angabe eines Grundes bezogen werden. Abmeldungen sind spätestens am Vortag der Absenz einzugeben.
Berner Talent
Informationen zur Talentförderung finden Sie hier.
Musikschulunterricht
Schnupperlehren
Anfang 8. Schuljahr findet eine intensive Berufswahlwoche statt. Grundsätzlich sind Berufserkundungen in der freien Zeit zu planen. Falls eine Schnupperlehre in die Schulzeit fällt, ist Folgendes zu beachten:
- Die Dispensation wird schriftlich bei der Schulleitung mit dem entsprechenden Formular beantragt.
- Das Gesuch muss spätestens eine Woche vor Beginn der Absenz via Klassenlehrperson bei der Schulleitung eingereicht werden.
- Bedingung für eine Dispensation ist, dass die Schülerin/der Schüler den verpassten Stoff in Absprache mit den Lehrpersonen selbständig aufarbeitet.
- Die Eltern füllen das Gesuch aus und unterschreiben.