Einteilung in die Kindergärten und Schulen
Die Schüler:innen werden wenn möglich einem Schulstandort in ihrer Wohngemeinde zugeteilt. Dabei werden insbesondere ein altersgerechter, sicherer und zumutbarer Schulweg berücksichtigt. Ist der Schulweg nicht zumutbar, organisiert der Schulverband gemäss seinen Richtlinien einen kollektiven oder individuellen Transport. Ein Anspruch auf die Zuteilung zu einer bestimmten Klasse oder einem bestimmten Standort besteht nicht.
Einteilung im Zyklus 1
Der Schulverband betreibt für den Zyklus 1 drei Standorte für die sechs Kindergartenklassen bzw. die fünf 1./2. Klassen.
Schwankende Schülerzahlen und demografische Veränderungen machen eine standortübergreifende Planung der Klassen notwendig. Zur besseren Verteilung der Schüler:innen, zur Optimierung der Angebote oder aus anderen wichtigen Gründen kann von den untenstehenden Grundsätzen abgewichen werden:
Schwankende Schülerzahlen und demografische Veränderungen machen eine standortübergreifende Planung der Klassen notwendig. Zur besseren Verteilung der Schüler:innen, zur Optimierung der Angebote oder aus anderen wichtigen Gründen kann von den untenstehenden Grundsätzen abgewichen werden:
- Die Einteilung in einen Kindergarten erfolgt in der Regel zum nächstgelegenen Standort und für zwei Jahre. Danach werden die Kinder einer neuen Klasse zugewiesen.
- Die Zuteilung der Schüler:innen in die 1. Klasse erfolgt nach folgenden Grundsätzen 3 bis 5.
3. Das Einzugsgebiet ist in drei Zuteilungszonen eingeteilt:
5. Beim Übergang vom Kindergarten in die 1. Klasse werden die Kinder, soweit möglich, dem nächstgelegenen Standort zugewiesen. Zudem wird darauf geachtet, dass Geschwister denselben Schulstandort besuchen können.
- Grüne Zone: Zuteilung zu allen drei Standorten möglich
- Weisse Zone: Zuteilung ohne Transport zu zwei Standorten möglich.
- Rote Zone: Zuteilung ohne Transport zu einem Standort möglich. Mit organisiertem Transport ist in allen Zonen die Zuteilung zu jedem Standort möglich.
5. Beim Übergang vom Kindergarten in die 1. Klasse werden die Kinder, soweit möglich, dem nächstgelegenen Standort zugewiesen. Zudem wird darauf geachtet, dass Geschwister denselben Schulstandort besuchen können.
Einteilung im Zyklus 2
Der Schulverband unterrichtet die Schüler:innen des Zyklus 2 im Schulhaus Friedbühl in Oberhofen.
Bei der Klassenbildung der 3./4. sowie 5./6. Klassen wird die bisherige Einteilung grundsätzlich berücksichtigt. Aus pädagogischen und organisatorischen Gründen sind jedoch Anpassungen möglich (z.B. Klassengrössen, soziale Aspekte). Ein Anspruch auf gleichbleibende Halbklassen besteht nicht.
Bei der Klassenbildung der 3./4. sowie 5./6. Klassen wird die bisherige Einteilung grundsätzlich berücksichtigt. Aus pädagogischen und organisatorischen Gründen sind jedoch Anpassungen möglich (z.B. Klassengrössen, soziale Aspekte). Ein Anspruch auf gleichbleibende Halbklassen besteht nicht.
Einteilung im Zyklus 3
Der Schulverband Hilterfingen unterrichtet die Schüler:innen des Zyklus 3 in der Oberstufenschule Hünibach.
In der 7. und 8. Klasse werden drei bis vier niveaugemischte Klassen (Sekundar- und Realniveau) geführt. Die Einteilung berücksichtigt eine ausgewogene Klassengrösse, die Verteilung der Leistungsniveaus und des Geschlechts sowie soziale und gruppendynamische Aspekte.
Im 9. Schuljahr werden die Klassenzahl und -zusammensetzung je nach Anzahl der Schüler:innen, die ins Gymnasium wechseln, angepasst und neu gebildet.
In der 7. und 8. Klasse werden drei bis vier niveaugemischte Klassen (Sekundar- und Realniveau) geführt. Die Einteilung berücksichtigt eine ausgewogene Klassengrösse, die Verteilung der Leistungsniveaus und des Geschlechts sowie soziale und gruppendynamische Aspekte.
Im 9. Schuljahr werden die Klassenzahl und -zusammensetzung je nach Anzahl der Schüler:innen, die ins Gymnasium wechseln, angepasst und neu gebildet.